• Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

     

Die ambulante Palliativversorgung gemäß § 24a ermöglicht, dass sterbende Patienten mit fortgeschrittenen Erkrankungen dort sein können, wo wir alle sein wollen: „zu Hause“.

Auch wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist, können Beschwerden, die das Krankheitsbild oder die Therapie mit sich bringen, gelindert werden. Diese Form der medizinischen Begleitung wird mit dem Begriff „Palliativmedizin“ umschrieben. Palliativmedizin kann durch eine individuelle Begleitung zur Verbesserung der Lebensqualität von Schwerstkranken und deren Angehörigen beitragen.

AAPV (Allgemeine ambulante Palliativversorgung) ist ein ganz besonderer Dienst am Menschen: eine hochkompetente ambulante Unterstützung von Schwerstkranken und Sterbenden, damit sie auch in dieser schwierigen Situation in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Sehr häufig können so stationäre Aufenthalte vermieden werden.

Unsere speziell dafür ausgebildeten Mitarbeiter des Ambulanten Pflegedienstes Bernau kommt zum Patienten nach Hause . Im Gespräch mit dem Patienten und seinen Angehörigen erarbeiten wir gemeinsam erforderliche Maßnahmen und stimmen die Begleitung ab. 

Neben den medizinischen Maßnahmen ist die ganzheitliche Begleitung ein wichtiger Ansatz unseres Tuns. Deshalb arbeiten in unserem Team unterschiedliche Berufsgruppen Hand in Hand. Ärzte und Pflegekräfte erbringen ihre Leistungen in enger Abstimmung mit dem vertrauten Hausarzt, mit ambulanten Pflege- und Hospizdiensten und Therapeuten vor Ort.

Wir behandeln und begleiten Menschen, die an einer nicht heilbaren Erkrankung leiden. Dazu zählen Patienten mit einer schweren Tumorerkrankung ebenso wie Menschen im Endstadium einer Erkrankung des Herzens, der Atemwege oder des Nervensystems.

Wer hat Anspruch auf AAPV?

Anspruch auf die allgemeine ambulante Palliativversorgung haben Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit dadurch begrenzter Lebenserwartung, die eine besondere, schmerzlindernde Versorgung benötigen.

Eine besondere palliativ begleitende Versorgung ist dann nötig, wenn anderweitige Versorgungsformen nicht ausreichen würden, um das Ziel der SAPV zu erfüllen. Ein wesentliches Kriterium hierfür ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens, dessen Behandlung spezielle palliativmedizinische und/oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen erfordert. Hier geht es zum Beispiel um das Einstellen von Schmerzmedikamenten ebenso wie das Minimieren von Übelkeit und Erbrechen, das Versorgen komplizierter Wunden, die parenterale Ernährung über einen Port oder das Nehmen von Ängsten.

Unser AAPV Team hat bei der Palliativversorgung auch immer die An- und Zugehörigen des oder der Betroffenen im Blick, die auf bestmögliche Art und Weise in die Versorgung einbezogen und mit ihren Ängsten und Bedürfnissen wahrgenommen werden.

Wie erhalte ich diese Leistungen?

Sofern eine Patientin oder ein Patient die o.g. Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, können der Krankenhausarzt/die Krankenhausärztin oder die behandelnden Haus- oder Fachärztinnen und Ärzte eine SAPV verordnen. Diese wenden sich an die Koordinationsstelle des SAPV-Teams und sprechen ab, welche grundlegenden Leistungen zu erbringen sind.

Stellen Patientinnen oder Patienten bzw. deren Angehörige fest, dass sie spezialisierte Hilfe benötigen, so sollten sie sich erstrangig an die betreuenden Ärzte wenden, da nur sie die Versorgung verordnen dürfen. Selbstverständlich ist es auch möglich, sich direkt an unsere SAPV-Teams zu wenden, wenn unklar ist, ob SAPV in Frage kommt oder um eventuelle Fragen vorab zu besprechen.

Unsere Leistungen

  • Beratung und Begleitung: Insbesondere bei schwierigen Fragen zur Pflege, zum Umgang mit einer schweren Erkrankung, zu Sterben und Tod sind wir für den Patienten und seine Angehörigen da.
  • Hausbesuche: Wir kommen nach Absprache regelmäßig und bei Problemen auch rund um die Uhr (24-Stunden-Bereitschaftsdienst).
  • Wir unterstützen Ärzte und Pflegekräfte bei speziellen palliativmedizinischen und -pflegerischen Fragestellungen.
  • Wir unterstützen bei der Erstellung  eines individuellen Behandlungsplans. Dieser wird ständig anhand der Bedürfnisse des Patienten angepasst.
  • Ein Notfallplan sorgt bei Krisensituationen vor und schafft so höchstmögliche Sicherheit bei deren Bewältigung.

Das Palliativteam (AAPV) des Ambulanten Pflegedienst Bernau

Das Team vom Ambulanten Pflegedienst Bernau besteht aus Pflegekräften, welche über die Zusatzqualifikation „Palliativ Care“ verfügen. Sie alle können eine mehrjährige Erfahrung in der Begleitung und Behandlung von schwerstkranken und sterbenden Menschen vorweisen.

Konkret bedeutet das, dass speziell für die Arbeit mit schwerkranken und sterbenden Menschen ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Altenpflegerinnen und Altenpfleger rund um die Uhr für unsere Patienten und deren Angehörige bereit stehen. Diese bilden mit weiteren Kooperationspartnern ein Netzwerk, welches die unmittelbare Betreuung sicherstellt, durch ständige Teamarbeit von und miteinander lernt, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hilft, mit den Belastungen dieser Tätigkeit zu recht zu kommen.

Das AAPV  - Team kann in diesem Sinne eine unterstützende Teilversorgung durchführen und in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren alle erforderlichen Leistungen in einer Vollversorgung übernehmen. Welche Form gewählt wird, entscheidet der Haus- oder Facharzt, der die AAPV  oder SAPV initiiert hat. Unser Team hält dabei den regelmäßigen Kontakt zu den mit behandelnden Ärzten oder weiteren pflegerischen Versorgern. 

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Leistungen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung können durch den Haus-, Fach- und Krankenhausarzt verordnet werden. Die Kosten dafür trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Private Krankenversicherungen übernehmen auf Antrag in der Regel die Kosten in gleicher Höhe. Auf Wunsch sind wir bei der Antragstellung gerne behilflich.

Sie brauchen Hilfe und Unterstützung?  Wir sind für Sie da!